Andreas Kissel - unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler in Mainz

Als unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler in Mainz informiere ich mit Fachbeiträgen in der STUZ (Studentenzeitung Mainz-Wiesbaden) und dem Onlineportal mainz.eins zu Themen wie Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Altersvorsorge, Riester-Rente, Basis-Rente, Geldanlage, Fondssparen, Zahnzusatzversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Baufinanzierung, Honorarberatung und Nettotarifen.

Bausparen - mit und ohne Förderung (STUZ-Ausgabe 143)

Datum: 1.02.2012

Die Idee des Bausparens existiert in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert. Dem Bauspargedanken folgend legen viele Sparer ihre Ersparnisse bei einer Bausparkasse verzinslich an, um zu einem späteren Zeitpunkt optional selbst ein günstiges Darlehen in Anspruch zu nehmen. Dieser kollektive Zusammenschluss verschafft Bausparern die Kombination einer soliden Geldanlage und einer günstigen Finanzierung in einem Produkt. Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester bieten zusätzliche Vorteile.

Bausparen - mit und ohne Förderung (STUZ-Ausgabe 143)

Bausparen
Mit Abschluss eines Bausparvertrages werden die Bausparsumme und die monatliche Sparrate festgelegt. Der Sparbeitrag beträgt dabei in der Regel vier Promille der Bausparsumme. Er ist eine Empfehlung der Bausparkassen, um ein günstiges Verhältnis zwischen Sparleistungen und Sparziel auf der einen sowie einer angemessenen Spardauer auf der anderen Seite zu erreichen. Die Bausparsumme setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen. Die Zuteilung erfolgt bei Einhaltung der Voraussetzungen: Mindestguthaben (40 bis 50 Prozent der Bausparsumme), Erfüllung der Mindestvertragsdauer, ausreichende Bewertungszahl und Mindestsparzeit.

Bausparen mit Förderung
Im günstigsten Fall erfolgt eine dreifache Förderung: Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbau-Prämie und Riester-Förderung für eigene Sparbeiträge.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss des Staates für vermögenswirksame Leistungen (VL), Geldleistungen die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparen beträgt 9 Prozent aus maximal 470 Euro jährlicher Sparleistung, das entspricht einer Förderung von 43 Euro p.a. Die Zulage wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 Euro (Ledige) liegt. Die Wohnungsbauprämie ist ein Zuschuss des Staates auf die jährlichen Sparbeiträge eines Bausparers. Die Prämie beträgt 8,8 Prozent aus maximal 512 Euro jährlicher Sparleistung (Ledige), das entspricht einer Förderung von 45,06 Euro p.a. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht über 25.600 Euro (Ledige) liegt. Seit 2008 bietet das Eigenheimrentengesetz - oder einfach "Wohn-Riester" genannt - Möglichkeiten, gefördertes Altersvorsorgekapital besser für die selbstgenutzte Wohnimmobilie zu nutzen. Das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte, geförderte Altersvorsorgekapital kann ganz oder teilweise unmittelbar für die Anschaffung (Kauf) oder Herstellung (Bau) von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Alternativ dazu kann das angesparte, geförderte Altersvorsorgekapital zu Beginn der Auszahlungsphase für die Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum eingesetzt werden.

Ausgestaltung
Der Bausparvertrag im Allgemeinen verknüpft eine konservative Geldanlage im Ansparprozess mit einer optionalen Finanzierung bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Der bei Vertragsabschluss geltende Zinssatz - Guthaben- wie Darlehenszins - besteht für die gesamte Vertragslaufzeit. Bei einem Darlehensverzicht kann - je nach Tarif - ein Zinsbonus gutgeschrieben werden; man unterscheidet sogenannte Niedrig- und Hochzinsvarianten. Beim "reinen" Sparen ist die Bindungsfrist von sieben Jahren einzuhalten, danach steht das Guthaben zur freien Verfügung; Bauspardarlehen werden hingegen nur für eine wohnwirtschaftliche Verwendung gewährt.

Kosten
Bei Vertragsabschluss fällt eine einmalige Gebühr zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme - je nach Anbieter - an. Dazu kommen die jährlichen Kontoführungsgebühren sowie mögliche Kosten für ein Kundenmagazin. Bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens wird ggf. eine einmalige Darlehensgebühr von bis zu 2 Prozent der Darlehenssumme fällig.


Andreas Kissel - Finanz- und Versicherungsberatung

Andreas Kissel
Kaiserstraße 76-78
55116 Mainz

Telefon: 06131 - 9716818
Telefax: 06131 - 9716828

mail@andreaskissel.de

 

Leben und Vorsorgen - Finanztipps auf Facebook
Andreas Kissel auf XING
Andreas Kissel auf Facebook zu Lebensversicherung, Altersvorsorge, Finanzierung
Andreas Kissel twittert zu Lebensversicherung, Altersvorsorge, Finanzfragen
whofinance - So wurde Andreas Kissel bewertet.